Fahrausbildung

Ich besitze die amtliche Zulassung vom Kanton Schaffhausen.

Um den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen ausgebildeten professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden. Ich lege grossen Wert auf eine solide und den heutigen Anforderungen angepasste Ausbildung. Ob in der Stadt, auf dem Land, über Autobahnen oder im Parkhaus – ich begleite Sie während der praktischen Fahrausbildung durch alle Gegebenheiten, welche Sie nach bestandener Fahrprüfung im täglichen Strassenverkehr vorfinden werden. So, dass Sie optimal und sicher vorbereitet sind.

Natürlich begleite ich Sie, wenn gewünscht auch während der praktischen Fahrprüfung. Fahrschüler die die Fahrausbildung in einem anderen Kanton absolvieren möchten, brauchen eine Bewilligung vom Strassenverkehrsamt im Wohnkanton.


Verkehrskunde VKU

Der Verkehrskundeunterricht besteht aus 4 Teilen à je 2 Stunden.

Der VKU ist obligatorisch für den Erwerb des Führerausweises der Kategorien A und B. Es wird empfohlen, den Kurs so früh wie möglich in der Ausbildung zu absolvieren.

Im Verkehrskundeunterricht erhältst Du theoretische Informationen für ein verkehrssicheres Verhalten im Strassenverkehr.

1. Teil: Verkehrssehen

2. Teil: Verkehrsumwelt

3. Teil: Verkehrsdynamik

4. Teil: Verkehrstaktik

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Der VKU ist obligatorisch und muss vor der praktischen Führerprüfung der Kategorien A, A1, B und B1 besucht werden.

Der Besitz eines gültigen Lernfahrausweises ist Pflicht.

Der VKU Kurs ist für die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein gültig. Seit dem 01.01.2021 ist der VKU Kurs unbefristet gültig.

Zweiphasenausbildung WAB

Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern (Fahrschule) fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen eines sieben Stunden dauernden Weiterausbildungskurs.

Welches sind die Ziele der WAB-Kurse?

Mit dem Weiterbildungskurs soll die Fähigkeit der Neulenkenden verbessert werden, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten geschärft und der Verkehrssinn optimiert werden, um so eine partnerschaftliche und umweltschonenden Fahrweise zu entwickeln.

Kontrollfahrt

Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres ist der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Er muss deshalb vor dieser Frist in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden, dazu ist eine Kontrollfahrt nötig.

Befreit von der Kontrollfahrt sind, Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.

Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt

Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:

Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung.

Korrektes Einspuren.

Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln.

Das Verhalten im Verkehr.

Vorausschauende Fahrweise.

Fahren nach Wegweisern.

Fahren auf Autobahnen/Autostrassen.

Wichtig!!!

Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss die Person, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU und wenn möglich Fahrstunden) durchlaufen.

Ich biete auch Fahrstunden für Kontrollfahrten an, so dass Sie auf dem neusten Stand sind.

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